Die Gesundheitsversorgung unterliegt einem stetigen Wandel, und das Krankenhausrecht passt sich diesen Veränderungen an. Eine der bedeutendsten Entwicklungen ist die zunehmende Aufhebung der strikten Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Krankenhäuser sind heute nicht nur für die stationäre Behandlung zuständig, sondern auch in die ambulante Versorgung einbezogen.
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Krankenhausrechts in Bezug auf sektorenübergreifende medizinische Versorgung und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen.
Aspekte des Krankenhausrechts in Bezug auf sektorenübergreifende medizinische Versorgung
Krankenhaus-MVZ (Medizinische Versorgungszentren): Eine der bedeutendsten Entwicklungen im Gesundheitsmarkt ist die Gründung von Krankenhaus-MVZ. Diese ermöglichen es Krankenhäusern, ambulante Leistungen anzubieten und somit ihr Leistungsspektrum zu erweitern. Das Krankenhausrecht regelt die Gründung, Organisation und Finanzierung dieser MVZ.
Kooperationen mit anderen Leistungserbringern: Im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung arbeiten Krankenhäuser vermehrt mit anderen Leistungserbringern wie niedergelassenen Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen zusammen. Diese Kooperationen müssen rechtlich abgesichert sein, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen.
Persönliche Ermächtigung von Krankenhausärzten: Krankenhausärzte können persönlich ermächtigt werden, ambulante Leistungen zu erbringen. Dies erfordert eine genaue rechtliche Prüfung, um sicherzustellen, dass die Ermächtigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wahlleistungen: Im Rahmen der Wahlleistungen können Patienten bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Das Krankenhausrecht regelt die Abrechnung und Organisation dieser Wahlleistungen.
Verträge und Zusammenarbeit: Krankenhäuser können mit niedergelassenen Ärzten Verträge abschließen, um beispielsweise Belegarzt- oder Konsiliararzttätigkeiten zu ermöglichen. Diese Verträge müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV): Die ASV ermöglicht eine sektorenübergreifende Versorgung in spezialisierten Fachbereichen. Krankenhäuser können daran teilnehmen, müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsanforderungen erfüllen.
Die zunehmende sektorenübergreifende Versorgung bietet Krankenhäusern viele Chancen, erfordert jedoch eine kompetente rechtliche Beratung, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Sicherstellung der Qualitätsstandards sind entscheidend, um alle Vorteile dieser Entwicklung zu nutzen.
Die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung im Gesundheitsmarkt erfordert eine kontinuierliche Anpassung des Krankenhausrechts, um die bestmögliche medizinische Versorgung für die Patienten sicherzustellen. Es ist daher unerlässlich, dass Krankenhäuser und Leistungserbringer sich mit erfahrenen Juristen und Experten im Krankenhausrecht beraten, um in dieser komplexen und sich wandelnden rechtlichen Landschaft erfolgreich zu agieren.